Letzter Aufruf vor Beendigung der Mitgliedschaft
Seit längerem können wir zu zwei unserer Genossenschaftsmitglieder keinen Kontakt aufnehmen, weil sie „unbekannt verzogen“ sind:
Lars-Ole Walburg, Mitgliedsnummer 42
Andreas Stier, Mitgliedsnummer 683
Der Aufsichtsrat der SelbstBau e.G. hat daher am 18.09.2025 einstimmig beschlossen, die beiden oben genannten Mitglieder entsprechend der Satzung der SelbstBau e.G. §11 Absatz 1d zum 31.12.2025 auszuschließen. Diesem Beschluss schließt sich auch der Vorstand an.
Gemäß § 11 Absatz 1 Buchstabe d) unserer Satzung können Mitglieder ausgeschlossen werden, die unbekannt verzogen sind, oder deren Aufenthalt seit mehr als zwölf Monaten unbekannt ist. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Dem auszuschließenden Mitglied ist vorher die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Ausschluss zu äußern.
Im Absatz 3 des § 11 ist weiterhin geregelt, dass der Ausschließungsbeschluss dem Ausgeschlossenen unverzüglich vom Vorstand durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Bei einem Mitglied, welches nach Absatz 1 Buchstabe d) ausgeschlossen wurde, genügt zur Mitteilung des Ausschließungsbeschlusses jedoch die mindestens dreimonatige Veröffentlichung des Ausschließungsbeschlusses im Internet unter der Adresse der Genossenschaft.
Es geht bei dieser Regel darum, den Verwaltungsaufwand im Rahmen zu halten. Wer von den Genannten weiter Interesse an der Mitgliedschaft in der SelbstBau e. G. hat, bräuchte sich nur zu melden. Wer also Kontakt zu jemandem von ihnen hat, mache ihn doch auf diesen letzten Aufruf aufmerksam.
Der Vorstand der SelbstBau e.G.
Die Veröffentlichung im Internet, auf dieser Website, erfolgte am 18. November 2025.

